Bildung und Teilhabe

Seit 1999 hat der Kinderschutzbund Kindern ermöglicht, mit einer erfahrenen Fachkraft zweimal wöchentlich ihre Hausaufgaben zu machen. So manche Schulleistungen verbesserten sich merklich.
Nun hat die Bundesregierung am 01.01.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Anspruchsberechtigt auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Welche Leistungen gibt es?

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet Leistungen für
- eintägige Schul- und Kindertagesstättenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zur gemeinsamen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Fragen Sie bei der Klassenlehrerin Ihres Kindes nach. Diese sind auch bei der Suche nach einer geeigneten Nachhilfelehrerin oder Lehrers behilflich.
Unter info@landkreis-passau.de können Sie sich näher informieren und die Antragsformulare herunterholen.